Empfehlungen zu gemeinsamen Modellvorhaben
Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen zu den gemeinsamen Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und –strukturen vor Ort und im Quartier nach § 123 Abs. 3 SGB XI veröffentlicht.
Diese Modellvorhaben zielen darauf ab, Maßnahmen und Strukturen vor Ort und in den Quartieren zu entwickeln, die pflegebedürftige Personen, ihre Angehörigen und Nahestehenden unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Projekte zur bedarfsgerechten Sozialplanung sowie der Aufbau und die Gewinnung ehrenamtlicher Helfender.
Die Modellvorhaben sollen die Entwicklung von “Caring Communities” fördern und an die spezifischen Bedingungen vor Ort angepasst werden. Entscheidungen zu den Projekten sollen lokal getroffen werden, wobei auf Landesebene noch einheitliche Verfahren für Antragstellung und Bewilligung festgelegt werden müssen.
Die Laufzeit der Modellvorhaben ist derzeit auf vier Jahre bis 2028 begrenzt.
Was ist förderfähig?
Modellvorhaben sollen laut den Empfehlungen Maßnahmen sein, die zum Ziel haben, pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und/oder Nahestehenden in besonderem Maße zu unterstützen und dadurch ihre Lebenssituation zu erleichtern. Förderfähig können sein:
Pflegeangebote sollen vor Ort besser vernetzt werden, um den Zugang zu erleichtern. Dazu gehören kommunale Dienste, Leistungsträger und ehrenamtliche Angebote.
Maßnahmen für pflegebedürftige Menschen und ihre An- und Zugehörigen sollen helfen, Pflegebedürftigkeit zu mindern, zu vermeiden oder Verschlimmerungen zu verhindern.
Es sollen Fach- und Hilfskräfte gewonnen und gehalten sowie Ehrenamtliche besser eingebunden und vernetzt werden.
Sozialräume sollen auf Basis von Daten analysiert und optimiert werden, um die Versorgung vor Ort zu verbessern.
Selbsthilfestrukturen und Beratungsangebote sollen ausgebaut werden, um pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu entlasten.
Innovative Ansätze sollen das Zusammenleben stärken und soziale Infrastrukturen fördern.
Digitale Plattformen sollen Pflegeangebote sichtbarer machen und den Zugang erleichtern, ohne Doppelstrukturen zu schaffen.
Förderung und Antragsstellung
Für die regionalen Modellvorhaben stehen jährlich bis zu 30 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereit. Dieses Budget wird nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Die Pflegeversicherung fördert die Maßnahmen in gleicher Höhe wie das jeweilige Bundesland oder die Kommune. Dadurch verdoppelt sich der Betrag, sodass insgesamt bis zu 60 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.
Der Antrag bedarf der Textform und es muss ein Konzept beigefügt sein. Dieser ist beim jeweiligen Bundesland beziehungsweise bei der kommunalen Gebietskörperschaft zu stellen; Kommunen können auch selbst Antragsteller sein.
Weiterführende Information
- GKV-Spitzenverband Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands nach § 123 Abs. 3 SGB XI