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Gemeinsame Modellvorhaben zur Pflege vor Ort und im Quartier

Ein neues Förderbudget ermöglicht Ländern und Kommunen zusammen mit der Pflegeversicherung, in Modellprojekte zu investieren, um Pflegebedürftige und Angehörige zu entlasten, Transparenz zu schaffen und den Zugang zu Hilfsangeboten zu verbessern.

Empfehlungen zu gemeinsamen Modellvorhaben

Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen zu den gemeinsamen Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und –strukturen vor Ort und im Quartier nach § 123 Abs. 3 SGB XI veröffentlicht. 

Diese Modellvorhaben zielen darauf ab, Maßnahmen und Strukturen vor Ort und in den Quartieren zu entwickeln, die pflegebedürftige Personen, ihre Angehörigen und Nahestehenden unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Projekte zur bedarfsgerechten Sozialplanung sowie der Aufbau und die Gewinnung ehrenamtlicher Helfender.

Die Modellvorhaben sollen die Entwicklung von “Caring Communities” fördern und an die spezifischen Bedingungen vor Ort angepasst werden. Entscheidungen zu den Projekten sollen lokal getroffen werden, wobei auf Landesebene noch einheitliche Verfahren für Antragstellung und Bewilligung festgelegt werden müssen.

Die Laufzeit der Modellvorhaben ist derzeit auf vier Jahre bis 2028 begrenzt.

Was ist förderfähig?

Modellvorhaben sollen laut den Empfehlungen Maßnahmen sein, die zum Ziel haben, pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und/oder Nahestehenden in besonderem Maße zu unterstützen und dadurch ihre Lebenssituation zu erleichtern. Förderfähig können sein:

Förderung und Antragsstellung

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