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Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen

Krankenhäuser müssen seit Jahresbeginn 2019 in bestimmten Abteilungen konkrete Vorgaben für die Besetzung ihrer Stationen mit Pflegepersonal einhalten. Seit 2020 werden die Personalschlüssel jedes Jahr für weitere Fachrichtungen konkretisiert.

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Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

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