Themen für das Berufsfeld Sehhilfen
Verträge zur Versorgung mit Sehhilfen
Krankenkassen sichern die wirksame und wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherten mit Sehhilfen durch Verträge nach § 127 SGB V.
Vertragsabsichten zur Versorgung mit Sehhilfen
Verträge zur Hilfsmittelversorgung werden auf dem Verhandlungsweg geschlossen. Die AOKs veröffentlichen Vertragsabsichten auf ihren regionalen Seiten.
Abrechnung und Datenaustausch
Hilfsmittel werden im Datenaustausch nach § 302 SGB V abgerechnet.
Weitere Themen
Elektronischer Kostenvoranschlag
Mit dem elektronischen Kostenvoranschlag werden Unterlagen versendet, die zur Entscheidung in der Hilfsmittelversorgung erforderlich sind.
Präqualifizierung
Präqualifizierung ist das genormte Verfahren der Eignungsprüfung für Leistungserbringer, die Verträge zur Hilfsmittelversorgung schließen wollen.
Verordnung von Hilfsmitteln
Hilfsmittel können verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Für Pflegehilfsmittel ist im Regelfall keine Verordnung erforderlich.