Themen für das Berufsfeld
Heilmittel-Richtlinien
Die Heilmittel-Richtlinie regelt die Verordnungsfähigkeit von Heilmitteln für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen durch Vertragsärzte.
Zulassung
Nur zugelassene Anbieter dürfen Heilmittelleistungen abrechnen und müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Vertrag für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Vertrag nach § 125 SGB V über die Versorgung mit Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Weitere Themen
Praxiswissen Quickcheck: Verordnung Heilmittel
Die AOK bietet ein neues Online-Lernprogramm an, das über die neuen Regeln für die Heilmittel-Verordnung ab 1. Januar 2021 informiert.
Videobehandlung
Die Behandlung per Video ist in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie möglich.
Verordnungsvordrucke
Bei der Verordnung von Heilmitteln sind die entsprechenden Vordrucke verbindlich zu nutzen.
Abrechnung
Die Heilmittelerbringer sind verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln.