Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung
Die AOK Rheinland/Hamburg hat die Versorgung von Patienten mit Standard- und Spezialnahrung zum 1. April 2016 über einen Vertrag neu geregelt. Dieser sieht vor, dass ausschließlich dem Vertrag beigetretene Anbieter die AOK-Versicherten in Hamburg und im Rheinland mit Produkten zur enteralen Ernährung versorgen.