Umsetzung von DMP
Durch eine strukturierte und kontinuierliche medizinische Betreuung sollen Folgeschäden vermieden und die Lebensqualität der Patienten erhalten oder verbessert werden. Angestrebt wird langfristig auch, die Kosten, zum Beispiel für die Therapie von Spätfolgen, zu senken.
Die Umsetzung der DMP erfolgt durch die Krankenkassen auf der Basis von regionalen Verträgen mit den Leistungserbringern (in der Regel Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser, zum Teil auch einzelne Vertragsärzte und Rehabilitationseinrichtungen). Das Bundesversicherungsamt prüft die Übereinstimmung der Verträge mit der Risikostrukturausgleichsverordnung beziehungsweise den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Die medizinischen und organisatorischen Anforderungen legt der G-BA in der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) fest. Details zu den jeweiligen Programmen finden sich in den Anlagen der DMP-A-RL. Die rechtliche Grundlage der Richtlinie ist §137f des SGB V. Darüber hinaus sind für die Ausgestaltung der Verträge zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherungen weitere Paragrafen des SGB V von Bedeutung.
DMP unterstützen Eigenverantwortung der Patienten beim Umgang mit ihrer Erkrankung
Diagnostik und Therapie der DMP folgen den Kriterien der evidenzbasierten Medizin. Ein wesentlicher Baustein der Programme sind strukturierte, evaluierte und zielgruppenspezifische Schulungsprogramme, die den eigenverantwortlichen Umgang der Patienten mit ihrer Erkrankung und die Adhärenz unterstützen sollen. Eine bundesweit einheitliche elektronische Dokumentation der Behandlung unter Berücksichtigung des Datenschutzes bildet die Basis für die medizinische Qualitätssicherung und die Evaluation der Programme. Die Teilnahme an einem DMP ist für Patienten und Ärzte freiwillig, setzt allerdings die aktive Teilnahme des Patienten voraus.
Weiterführende Informationen
- Disease-Management-Programme Übersicht zu den DMP-Indikationen
- Gemeinsamer Bundesausschuss DMP-Anforderungen-Richtlinie
- Gesetze im Internet § 137f SGB V Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten
- Bundesamt für Soziale Sicherheit Zulassung Disease Management Programme