Qualitätsvertrag zur Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten (prolongiertes Weaning)
Um den Erfolg der Beatmungsentwöhnung (Weaning) zu steigern, hat die AOK PLUS mit hochqualifizierten und besonders geeigneten stationären Weaningzentren in Sachsen und Thüringen einen Qualitätsvertrag nach § 110a SGB V geschlossen.