Aktuelle Fassung und Archiv
Nach § 84 Absatz 1 SGB V vereinbaren die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) jährlich eine Arzneimittelvereinbarung auf Landesebene.
Links der AOK Bayern
Weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Aktuelle Arzneimittelvereinbarung und Archiv