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Kinder- und Jugendarztvertrag (PzV-Vertrag)

Mit dem Vertrag zur pädiatriezentrierten Versorgung (PzV) setzt die AOK Bayern zusammen mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutschland die Inhalte des § 73b SGB V um.

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen sowie Hör- und Sehtests

Der Vertrag ist als erster Hausarztvertrag für Kinder und Jugendliche in Deutschland zwischen AOK Bayern und der Service GmbH des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ-Service GmbH) vereinbart.  Als sogenannter Add-on-Vertrag ergänzt er die allgemeine kinder- und jugendärztliche Versorgung. Der Vertrag soll die hausärztlich tätigen Kinder- und Jugendärzte in ihrer Rolle als zentrale Ansprechpartner für alle Fragen zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken.

Die pädiatriezentrierte Versorgung im Sinne des Kinder- und Jugendarztvertrages legt den Schwerpunkt bewusst auf Vorsorge und Früherkennung. Deshalb umfasst der Vertrag zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Hör- und Sehtests und weitere Zusatzleistungen. Die Früherkennungsuntersuchungen U10 (im Alter von 7 bis 8 Jahren), U11 (im Alter von 9 bis 10 Jahren) sowie J2 (im Alter von 16 bis 17 Jahren) schließen die Vorsorgelücken bis zum Erreichen des Erwachsenenalters. In der Kindheit und Jugend erfolgen wichtige Weichenstellungen für die soziale und gesundheitliche Entwicklung. Durch die Zusatzleistungen des Kinder- und Jugendarztvertrags können die dafür besonders qualifizierten Kinder- und Jugendärzte neben der körperlichen Untersuchung (Teil-)Leistungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen, Aufmerksamkeitsdefizite, Probleme im Umgang mit Medien oder auch seelische Fehlentwicklungen feststellen und frühzeitig Hilfsangebote einleiten.

Das „Vorsorge-Paket“ wird ergänzt durch umfassende Beratungsleistungen

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