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Varizenvertrag / Besondere ambulante Venentherapie

Definition

Um ihren Versicherten flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung anbieten zu können, hat die AOK Bayern mit der IVM plus GmbH zum 1 Februar 2021 einen besonderen ambulanten Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V zur Behandlung von Versicherten bei Krampfaderleiden durch die Behandlung mittels endoluminaler Radiofrequenz- oder Lasertherapie sowie der notwendigen postoperativen Nachuntersuchungen abgeschlossen.

Die AOK Bayern möchte mit diesem Vertrag eine hochwertige und qualitätsgesicherte Patientenversorgung sicherstellen und die endoluminale Varizentherapie als Sachleistung zur Verfügung stellen.

Diesem Anspruch gerecht zu werden, vereinbaren wir als AOK Bayern fortwährend die medizinische Versorgung für unsere Versicherten zu verbessern und den Zugang zu neuen Behandlungsmethoden zu ermöglichen.

Teilnahmevoraussetzungen Versicherte

Am Vertrag können Versicherte der AOK Bayern ab 18 Jahren teilnehmen, die die Teilnahmevoraussetzungen des Vertrages erfüllen und bei denen Varizen der unteren Extremitäten diagnostiziert wurden und bei denen nach aktuellem medizinischen Kenntnisstand eine endoluminale Therapie in Frage kommt.

Eine Teilnahme am Vertrag ist somit nur dann möglich, wenn Befunde und Krankheitsgeschichte des Patienten folgenden Kriterien als unmittelbare Voraussetzung für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Eingriffe entsprechen:

  1. Die Indikation Stammveneninsuffizienz der Vena saphena magna im Stadium III oder IV nach Hach (unterer Insuffizienzpunkt von unterhalb des Kniegelenks bis zum Sprunggelenk gelegen) und/oder Vena saphena parva SII nach Hach (Reflux bis Gastrocnemiuspunkt) mit Beschwerden entsprechend dem Schweregrad C3 S und höher nach der UIP CEAP Klassifikation vorliegt. Es sind nur symptomatische Fälle mit der Kennzeichnung „S“ zur Behandlung bei Patienten mit Beschwerden vorzusehen. Außerdem soll sonographisch am distalen Oberschenkel die Vena saphena magna einen Durchmesser ≥ 5mm und die Vena saphena parva an der mittleren Wade einen Durchmesser ≥ 3 mm aufweisen. Dies ist zu dokumentieren.
  2. Die Risikoklassen ASA I oder II (nach Einteilung der American Society of Anaesthesiology) festgestellt wurden.
  3. Nach dem ICD-10-Diagnoseschlüssel (ICD-10-GM) liegt eine der beiden folgenden Diagnosen vor:
    • I83.9: Varizen der unteren Extremitäten ohne Ulzeration oder Entzündun
    • I83.0: Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration
    • Bei Rezidivbehandlungen gelten die Voraussetzungen der Punkte 1 bis 3 entsprechend.

Mögliche Ausschlussgründe für die Durchführung eines endoluminalen Eingriffs im Rahmen dieses Vertrags entsprechen den Kontraindikationen für elektive Operationen der jeweils aktuell gültigen Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Varikose“ der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie (DGP).

In jedem Fall schließen das Vorliegen einer Schwangerschaft oder einer der folgenden Erkrankungen den Eingriff aus:

  1. Aszendierende Thrombophlebitis (aufsteigende Entzündung oberflächlich gelegener Venen),
  2. Akute tiefe Beinvenenthrombose (thrombotischer Verschluss tiefer Venen),
  3. Periphere AVK-Stadium IIb und höher (periphere arterielle Verschlusskrankheit der Beingefäße mit beschwerdefreier Gehstrecke < 200m),
  4. Akute oberflächliche Venenthrombose der zu behandelnden Stammvene(n).

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist eine besondere Versorgung nach §140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V in der Ausgestaltung einer besonderen ambulanten Versorgung von Versicherten bei Krampfaderleiden durch eine Behandlung mittels endoluminaler Radiofrequenz- oder Lasertherapie sowie der notwendigen postoperativen Nachuntersuchungen.

Der Versorgungsauftrag umfasst die Behandlung (Therapie und Nachsorge) von Ver­sicher­ten ab 18 Jahren, die die im Vertrag genannten Voraus­setzungen erfüllen, durch den Leistungserbringer.

Die Einschreibung in den Vertrag kann bei jedem operierenden Leistungserbringer erfolgen, der auch am Vertrag teilnimmt.

Teilnahmevoraussetzungen Leistungserbringer

Die Vertragsteilnahme ist für alle interessierten Leistungserbringern möglich, die ihre Eignung wie folgt nachweisen:

Der Leistungserbringer erfüllt bei Vertragsbeginn und während der gesamten Vertragslaufzeit folgende personenbezogenen Voraussetzungen:

  1. Facharzt   
    a) für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin oder Chirurgie jeweils mit Zusatzbezeichnung Phlebologie
    oder
    b) für Chirurgie mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie mit Zulassung/Ermächtigung, Medizinisches Versorgungszentrum oder angestellter Facharzt im niedergelassenen Bereich oder angestellter Facharzt im Krankenhaus. 
  2. Genehmigung zur Erbringung ambulanter Operationen nach § 115b SGB V und somit Erfüllung der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen für niedergelassene Ärzte bei ambulanten Opera­tionen und bei sonstigen stationsersetzenden Leistungen gemäß § 15 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V in der jeweils gültigen Fassung und Einhaltung der Verein­barung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren in der jeweils gültigen Fassung.
  3. Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V für niedergelassene Ärzte.
  4. Erfüllung der fachlichen Strukturqualität in Form von Mindestmengenvorgaben
    a) vor Beginn der Teilnahme des Leistungserbringers:
    - mindestens 250 konventionelle Venenstripping, davon 50 in den vergangenen 12 Monaten sowiemindestens 50 endoluminale Eingriffe in den vergangenen 12 Monaten
    b) je Teilnahmejahr mindestens 20 endoluminale Eingriffe im Rahmen dieses Vertrages durch Nachweis der persönlichen Durchführung.          
  5. Sofern der Eingriff mittels Laser erfolgt, ist der Erwerb der Sachkunde gem. § 5 Abs. 2 OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) zu erklären.

Weitere Informationen zu Vertrag und Vertragspartner

Weitere Informationen zum Vertrag, zu unserem Vertragspartner, zu den einzelnen Prozessen sowie den Teilnahmevoraussetzungen erhalten Sie direkt bei der IVM plus GmbH.

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