BMV-Ä: die Vertragspartner
Vertragspartner sind der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Sie handeln den Bundesmantelvertrag im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung miteinander aus. Geltungsbereich des Vertrags ist das SGB V.
Der Inhalt des BMV-Ä ist zugleich Bestandteil der Kollektivverträge, die jeweils auf Landesebene zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen vereinbart werden.
Die Bundesmantelverträge sind für die Krankenkassen und die Vertragsärzte verbindlich.
Weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä)
Rechte und Pflichten für Vertragsärzte
Der Bundesmantelvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Vertragsärzten. Dabei müssen die Vorgaben des SGB V umgesetzt werden. Gegenstand des BMV-Ä sind beispielsweise die Regularien bei Arzneimittelverordnungen, Überweisungen zu anderen Ärzten und bei Krankenhauseinweisungen. Bestandteil des Bundesmantelvertrags ist ebenfalls der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM).
Anlagen zum Bundesmantelvertrag
Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finden sich neben dem Bundesmantelvertrag selbst auch alle Anlagen des Vertrags sowie Vordrucke als PDF.
Die Anlagen zum Bundesmantelvertrag hält auch der GKV-Spitzenverband bereit.
Weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung Bundesmantelvertrag mit Anlagen
- GKV-Spitzenverband Bundesmantelvertrag mit Anlagen