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Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä)

Der Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä) regelt die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter.

BMV-Ä: die Vertragspartner

Weiterführende Informationen

Rechte und Pflichten für Vertragsärzte

Der Bundesmantelvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Vertragsärzten. Dabei müssen die Vorgaben des SGB V umgesetzt werden. Gegenstand des BMV-Ä sind beispielsweise die Regularien bei Arzneimittelverordnungen, Überweisungen zu anderen Ärzten und bei Krankenhauseinweisungen. Bestandteil des Bundesmantelvertrags ist ebenfalls der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM).

Anlagen zum Bundesmantelvertrag

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