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Formulare: Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung

GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung legen im Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä) fest, welche Vordrucke niedergelassene Ärzte bei ihrer Arbeit verbindlich nutzen müssen.

Gelten Vordrucke in ganz Deutschland?

Die Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung (Anlage 2 BMV-Ä) gelten inhaltlich und auch in der Gestaltung einheitlich in ganz Deutschland. Vertragsärzte sollen sie vollständig, sorgfältig und gut leserlich ausfüllen.

Vordruck-Vereinbarung (Anlage 2 BMV-Ä)

Die „Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung“ ist eine Anlage des Bundesmantelvertrags für Ärzte (BMV-Ä). Sie schreibt vor, wie Vordrucke aussehen müssen, die Ärzte verwenden, um zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen, Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel zu verordnen oder Patienten an andere Mediziner zu überweisen.

Der GKV-Spitzenverband stellt die für ärztliche Vordrucke relevanten Informationen des Bundesmantelvertrags auf seiner Website bereit. Neben der Vordruckvereinbarung finden Nutzer dort auch Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung sowie eine Mustersammlung, die beim Ausfüllen der Formulare unterstützt.

Informationen zu den Anlagen des Bundesmantelvertrags finden sich auch auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV hält dort eine systematische und umfassende Zusammenstellung des BMV-Ä sowie sämtlicher Anlagen zum BMV-Ä bereit. Dazu zählen auch ergänzende Vereinbarungen, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung verbindlich sind. Dies gilt beispielsweise auch für die Vordruckerläuterungen. 

Darüber hinaus finden dort auch Psychotherapeuten die für sie maßgeblichen Formulare.

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