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Formulare: Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung

GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung legen im Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä) fest, welche Vordrucke niedergelassene Ärzte bei ihrer Arbeit verbindlich nutzen müssen.

Gelten Vordrucke in ganz Deutschland?

Die Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung (Anlage 2 BMV-Ä) gelten inhaltlich und auch in der Gestaltung einheitlich in ganz Deutschland. Vertragsärzte sollen sie vollständig, sorgfältig und gut leserlich ausfüllen.

Vordruck-Vereinbarung (Anlage 2 BMV-Ä)

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