AOK-Flyer mit Fallbeispielen zur Blankoverordnung
Die AOK hat eine Übersicht mit Hinweisen zur Abrechnung, Zuzahlung und Fallbeispielen rund um die Blankoverordnung erstellt. Dieser Flyer steht zum Herunterladen bereit.
Hinweise für die Blankoverordnung
Diagnosegruppen, für die eine Blankoverordnung möglich ist |
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Hausbesuche und Therapieberichte werden von Ärzten verordnet. |
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Die Felder: "Heilmittel" (hier wird stattdessen “Blankoverordnung” aufgedruckt), “ergänzendes Heilmittel” und “Therapiefrequenz” bleiben frei. |
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Es gilt weiterhin die Heilmittelrichtlinie. |
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Gültigkeit der Blankoverordnung
- Die Verordnung ist ab Verordnungsdatum max. 16 Wochen gültig.
- Bei Unterbrechungen (z. B. Krankheit, Urlaub etc.) verliert die Verordnung nicht ihre Gültigkeit.
- Bitte erst nach Ablauf der Gültigkeit abrechnen. Teilabrechnungen sind unzulässig.
Im Falle einer Abrechnung nach z. B. 6 Wochen, darf die Ärztin oder der Arzt keine neue Verordnung ausstellen (bei gleicher Diagnosegruppe und Diagnose, hier ICD-10-zweistellig z. B. F06).
Folgende Regelungen gelten bei mehreren Verordnungen im zeitlichen Zusammenhang:
Abrechnung Beispiel 1: Rückseite und Datensatz
Hinweise für die Abrechnung (im DTA zu beachten)
Versorgungsbezogene Pauschale & Analyse
- dürfen 1-mal je Blankoverordnung abgerechnet werden.
- müssen nicht auf der Rückseite vom Versicherten bestätigt werden.
So könnte Ihr Datensatz aussehen:
Zeitintervalle im DTA:
0: Versorgungsbezogene Pauschale & Analyse
1: 30min + 15min VND* = Faktor 3
2: 45min + 15min VND = Faktor 4
3: 45min + 15min VND = Faktor 4
4: 60min + 15min VND = Faktor 5
*Vor-und Nachbereitung und Dokumentation
Abrechnung Beispiel 2: Rückseite und Datensatz
Hinweise Vor- und Nachbereitung und Dokumentation (VND):
Die VND darf nur einmal pro Tag (auch bei mehreren Leistungen) abgerechnet werden.
(siehe Beispiel am 05.06.2024: 2 x 2 Zeitintervalle Behandlung und 1 x 1 Zeitintervall VND)
- 1-mal VND = 1 Zeitintervall à 15min → Keine eigene GPOS
- Muss nicht auf der Rückseite der Verordnung bestätigt werden (keine Unterschrift des Versicherten notwendig).
So könnte Ihr Datensatz aussehen:
Zeitintervalle im DTA:
0: Versorgungsbezogene Pauschale & Analyse
1: 45min + 15min VND* = Faktor 4
2: 30min + 15min VND = Faktor 3
3: 30min = Faktor 2
4: 60min + 15min VND = Faktor 5
* Vor-und Nachbereitung und Dokumentation
Hinweise zur Zuzahlung
- 10 Euro pro Verordnung + 10 Prozent der Verordnungsgebühr
- Der zu Beginn geplante Zuzahlungsbetrag kann durch die flexible Therapiegestaltung abweichen und ggf. höher aber auch niedriger ausfallen.
- Keine Zuzahlung bei:
- Zuzahlungsbefreiten Patienten
- Ergotherapeutischer temporärer Schiene (Pos.-Nr. 54445 & 54446)
- Übermittlungsgebühr des Arztberichtes (Pos.-Nr. 59741)
- Versorgungsbezogene Pauschale (Pos.-Nr. 54503)
- Bei der Laufzeit von 16 Wochen kann ggf. mit dem Patienten eine Zwischenabrechnung durchgeführt werden.
Hinweise zum DTA
Im DTA beachten:
- Neue Abrechnungspositionsnummern (siehe Download)
- Faktor ist in Zeitintervallen (15min = 1 Faktor) anzugeben
- Verordnungsart “5”
- Frequenz “0”