Podologie – Rahmenvertrag
Der AOK-Bundesverband hatte mit dem Verband Deutscher Podologen (VDP) sowie dem Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands (ZFD) einen Rahmenvertrag über die Durchführung von podologischen Leistungen (RV-P) geschlossen.
Dieser Vertrag regelte insbesondere:
- Voraussetzungen für die Behandlung von Anspruchsberechtigten der AOKs
- Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, der Leistungserbringer und Krankenkassen
- Art und Umfang der Leistungen
- Abrechnung und Vergütung der erbrachten Leistungen
Folgende AOKs nahmen an dem Vertrag teil:
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (für Rheinland-Pfalz)
- AOK PLUS
Höchstpreise für die Podologie
Für die Podologie galten bundeseinheitliche Höchstpreise. Diese hatten die bereits vertraglich vereinbarten Vergütungssätze der jeweiligen Leistungspositionen ersetzt.
Weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband Heilmittelpreise nach § 125b SGB V
Umsetzung der Transparenzregelung
Die Zusatzvereinbarungen beschreiben die Umsetzung der sogenannten Transparenzregelung. Diese zielt auf den Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne oder Arbeitsentgelte. Die Vertragspartner vereinbaren, dass die AOKs zu diesem Zweck schriftliche Umfragen oder Online-Befragungen bei den zugelassenen Podologiepraxen durchführen können.