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Archiv: Rahmenvertrag

Der Rahmenvertrag Podologie endete am 31. Dezember 2020 und ist nicht mehr gültig. Er wurde vom bundesweit einheitlichen Vertrag Podologie abgelöst. Dieser ist seit dem 1. Januar 2021 gültig.

Podologie – Rahmenvertrag

Der AOK-Bundesverband hatte mit dem Verband Deutscher Podologen (VDP) sowie dem Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands (ZFD) einen Rahmenvertrag über die Durchführung von podologischen Leistungen (RV-P) geschlossen.

Dieser Vertrag regelte insbesondere:

  • Voraussetzungen für die Behandlung von Anspruchsberechtigten der AOKs
  • Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, der Leistungserbringer und Krankenkassen
  • Art und Umfang der Leistungen
  • Abrechnung und Vergütung der erbrachten Leistungen

Folgende AOKs nahmen an dem Vertrag teil:

  • AOK Bayern
  • AOK Bremen/Bremerhaven
  • AOK Niedersachsen
  • AOK Nordost
  • AOK NordWest
  • AOK Rheinland/Hamburg
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (für Rheinland-Pfalz)
  • AOK PLUS

Höchstpreise für die Podologie

Für die Podologie galten bundeseinheitliche Höchstpreise. Diese hatten die bereits vertraglich vereinbarten Vergütungssätze der jeweiligen Leistungspositionen ersetzt.

Weiterführende Informationen

Umsetzung der Transparenzregelung

Die Zusatzvereinbarungen beschreiben die Umsetzung der sogenannten Transparenzregelung. Diese zielt auf den Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne oder Arbeitsentgelte. Die Vertragspartner vereinbaren, dass die AOKs zu diesem Zweck schriftliche Umfragen oder Online-Befragungen bei den zugelassenen Podologiepraxen durchführen können.

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