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Archiv: Rahmenvertrag

Der Rahmenvertrag Podologie endete am 31. Dezember 2020 und ist nicht mehr gültig. Er wurde vom bundesweit einheitlichen Vertrag Podologie abgelöst. Dieser ist seit dem 1. Januar 2021 gültig.

Hygienemehrbedarf jetzt abrechnungsfähig

Leistungserbringer können im Zeitraum vom 5. Mai bis 30. September 2020 einen pauschalen Ausgleich für die notwendigen Hygieneartikel (Mundschutz etc.) bei der Abrechnung der Verordnungen in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. Das regelt die jetzt in Kraft getretene „COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ (§ 2 Absatz 7). Für diesen pauschalen Ausgleich ist ausschließlich die neue Positionsnummer X9944 für alle Heilmittelbereiche zu verwenden.

Weitere Informationen dazu

Podologie – Rahmenvertrag

Höchstpreise für die Podologie

Weiterführende Informationen

Umsetzung der Transparenzregelung

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