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Hörhilfenversorgung von Kindern und Jugendlichen

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Hörsystemen.

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Einzelvertrag

Die AOK Bayern hat einen Vertrag über die Versorgung der Versicherten einschließlich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Hörsystemen geschlossen. Vertragspartner sind einzelne Leistungserbringer.

Dokumente der AOK Bayern

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen