Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Hörsystemen.
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Einzelvertrag
Die AOK Bayern hat einen Vertrag über die Versorgung der Versicherten einschließlich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Hörsystemen geschlossen. Vertragspartner sind einzelne Leistungserbringer.
Dokumente der AOK Bayern
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge