Fachportal für Leistungserbringer

Hörhilfenversorgung im Rahmen des verkürzten Versorgungswegs

Vertragsgegenstand

Der verkürzte Versorgungsweg bezeichnet die arbeitsteilige, mittelbare Versorgung der Versicherten mit Hörhilfen durch den Leistungserbringer und durch einen vertragsärztlich niedergelassenen HNO-Arztes in dessen Praxisräumlichkeiten.

Die Verträge sind auf den Seiten der beteiligten AOK hinterlegt.

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten