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Hörhilfenversorgung im Rahmen des verkürzten Versorgungswegs

Vertragsgegenstand

Der verkürzte Versorgungsweg bezeichnet die arbeitsteilige, mittelbare Versorgung der Versicherten mit Hörhilfen durch den Leistungserbringer und durch einen vertragsärztlich niedergelassenen HNO-Arztes in dessen Praxisräumlichkeiten.

Die Verträge sind auf den Seiten der beteiligten AOK hinterlegt.

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