Vertragsgegenstand
Der verkürzte Versorgungsweg bezeichnet die arbeitsteilige, mittelbare Versorgung der Versicherten mit Hörhilfen durch den Leistungserbringer und durch einen vertragsärztlich niedergelassenen HNO-Arztes in dessen Praxisräumlichkeiten.
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Vertrag
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat einen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Hörhilfen im Rahmen des verkürzten Versorgungsweges geschlossen
Dokumente der AOK Bayern
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge