Vertragsgegenstand
Der verkürzte Versorgungsweg bezeichnet die arbeitsteilige, mittelbare Versorgung der Versicherten mit Hörhilfen durch den Leistungserbringer und durch einen vertragsärztlich niedergelassenen HNO-Arztes in dessen Praxisräumlichkeiten.
Die Verträge sind auf den Seiten der beteiligten AOK hinterlegt.
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge