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Hörhilfenversorgung für hochgradig Schwerhörige (WHO 4)

Vertragsgegenstand

Gegenstand der Verträge ist die Versorgung von Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Verträge beziehen sich ausschließlich auf den Schwerhörigkeitsgrad der Gruppe 4 (Profound impairment including deafness) mit einem Hörverlust von mindestens 81 dB auf dem besseren Ohr (WHO 4). 

Ergänzende Informationen zu den Verträgen sind auf den Seiten der beteiligten AOK hinterlegt.

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Verbandsvertrag

Der AOK-Bundesverband hat mit der Vollmacht der beteiligten AOKs einen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hörsystemen geschlossen. Vertragspartner ist die Bundesinnung der Hörakustiker KdöR.  

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