Vertragsgegenstand
Gegenstand der Verträge ist die Versorgung von Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Verträge beziehen sich ausschließlich auf den Schwerhörigkeitsgrad der Gruppe 4 (Profound impairment including deafness) mit einem Hörverlust von mindestens 81 dB auf dem besseren Ohr (WHO 4).
Die Verträge sind auf den Seiten der beteiligten AOK hinterlegt.
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.
Verbandsvertrag
Der AOK-Bundesverband hat mit der Vollmacht der beteiligten AOKs einen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hörsystemen geschlossen. Vertragspartner ist die Bundesinnung der Hörakustiker KdöR.
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge