Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung von Versicherten der AOK mit Bildschirmlesegeräten sowie deren Reparatur, Rücknahme, Lagerung, Instandsetzung, Wiederausgabe, Entsorgung sowie sonstigen Service- und Dienstleistungen.
Vertrag Bildschirmlesegeräte
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat für die Versorgung mit Bildschirmlesegeräten Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V geschlossen. Für weitere interessierte Vertragspartner stellen wir den bestehenden Vertrag für einen Beitritt zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge