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Versorgung mit Kontaktlinsen durch Augenärzte

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der AOK mit Kontaktlinsen durch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Augenärzte.

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Kontaktlinsenvertrag

Der AOK-Bundesverband hat mit der Vollmacht der beteiligten AOKs einen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Kontaktlinsen durch Augenärzte abgeschlossen.Vertragspartner ist der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA).

Dokumente der AOK Rheinland/Hamburg Rheinland

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen