Fachportal für Leistungserbringer

Versorgung mit Kontaktlinsen durch Augenärzte

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der AOK mit Kontaktlinsen durch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Augenärzte.

Sie sehen regionale Inhalte der AOK Bayern

Kontaktlinsenvertrag

Dokumente der AOK Bayern

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen

Kontakt zu Ihrer AOK Bayern

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten