Verträge im Krankenhausbereich
Krankenkassen können mit Krankenhausträgern befristete Verträge abschließen, um die stationäre Behandlungsqualität in bestimmten Leistungsbereichen zu fördern. Darüber hinaus schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen Verträge über die Rahmenbedingungen der Versorgung mit der Landeskrankenhausgesellschaft oder mit den Vereinigungen der Krankenhausträger im jeweiligen Bundesland.