Fachportal für Leistungserbringer

Voraussetzungen für die Teilnahme am Auszeichnungsverfahren

Allgemeines

Die Teilnahme an der Auszeichnung ist freiwillig. Ein Arztnetz kann am Auszeichnungsprozess teilnehmen, wenn eine länger als ein Jahr bestehende vertragliche QuATRo-Kooperation mit der jeweiligen AOK besteht. Zudem muss das jeweilige Arztnetz gewisse strukturelle und organisatorische Rahmenvorgaben nachweisen:

A. Zusammenwirken verschiedener Fachrichtungen in der Behandlung:

A.1 Behandlungspfade:
Nachweis von netzinternen Vereinbarungen über mindestens zwei patientenorientierten, an aktuellen Leitlinien der jeweils höchsten Evidenzstufe ausgerichteten, Behandlungspfaden zu Volkskrankheiten oder Prophylaxe aus den Themenfeldern:

  • Bluthochdruck
  • Asthma
  • Rückenschmerz
  • KHK
  • COPD
  • Prävention
  • Herzinsuffizienz
  • Diabetes
  • Multimorbidität

A.2 Überwindung von regionalen Strukturdefiziten
Nachweis der vertraglichen Bereitstellung von Versorgungsangeboten (Beratung, Schulung oder Ähnliches) zur Überwindung von regionalen Strukturdefiziten.

B. Qualitätsorientierung des Arztnetzes, Maßnahmen der Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements

B.1 Qualifikation:
Vorlage eines Schulungskonzepts für die teilnehmenden Ärzte sowie das Praxispersonal

B.2 Qualitätsarbeit:
Nachweis der Teilnahme von jährlich mindestens 75% der Netzärzte an mindestens einem interdisziplinären, datengestützten Qualitätszirkel oder an mindestens einer interdisziplinären medizinischen Fortbildung des Netzes, zu drängenden medizinischen Problemen in der Region

B.3 Patientensicherheit:
Nachweis eines Fehlermanagement-Systems

C. Patientenorientierung der Versorgung, Kooperation, Patientensteuerung und Patientenorientierung

C.1 Kommunikation:
Nachweis von gemeinsamen und verbindliche Standards bezgl. Information, Dokumentation und/oder sicherer Kommunikation (z.B. Prozessbeschreibung Datenfluss bei Überweisungen, Dokumentationsstandards)

C.2 Interne Kooperation:
Nachweis der Durchführung von fach- und/oder sektorenübergreifenden Fallkonferenzen oder fachübergreifenden Fortbildungen mit LÄK-Zertifizierung und Teilnehmern unterschiedlicher Fachbereiche

C.3 Patientenzufriedenheit:
Nachweis eines Beschwerdemanagement-Systems

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten