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Voraussetzungen zur Teilnahme am Auszeichnungsverfahren

Allgemeines

Die Teilnahme an der Auszeichnung ist freiwillig. Ein Arztnetz kann am Auszeichnungsprozess teilnehmen, wenn eine länger als ein Jahr bestehende vertragliche QuATRo-Kooperation mit der jeweiligen AOK besteht. Zudem muss das jeweilige Arztnetz strukturelle und organisatorische Rahmenvorgaben nachweisen:

A. Zusammenwirken verschiedener Fachrichtungen in der Behandlung:

A.1 Behandlungspfade:
Nachweis von netzinternen Vereinbarungen über mindestens zwei patientenorientierten, an aktuellen Leitlinien der jeweils höchsten Evidenzstufe ausgerichteten, Behandlungspfaden zu Volkskrankheiten oder Prophylaxe aus den Themenfeldern:

  • Bluthochdruck
  • Asthma
  • Rückenschmerz
  • KHK
  • COPD
  • Prävention
  • Herzinsuffizienz
  • Diabetes
  • Multimorbidität

A.2 Überwindung von regionalen Strukturdefiziten
Nachweis der vertraglichen Bereitstellung von Versorgungsangeboten (Beratung, Schulung oder Ähnliches) zur Überwindung von regionalen Strukturdefiziten.

B. Qualitätsorientierung: Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Arztnetz

B.1 Qualifikation:
Vorlage eines Schulungskonzepts für die teilnehmenden Ärzte sowie das Praxispersonal

B.2 Qualitätsarbeit:
Nachweis der Teilnahme von jährlich mindestens 75% der Netzärzte an mindestens einem interdisziplinären, datengestützten Qualitätszirkel oder an mindestens einer interdisziplinären medizinischen Fortbildung des Netzes, zu drängenden medizinischen Problemen in der Region

B.3 Patientensicherheit:
Nachweis eines Fehlermanagement-Systems

C. Patientenorientierung der Versorgung, Kooperation, Patientensteuerung und Patientenorientierung

C.1 Kommunikation:
Nachweis von gemeinsamen und verbindliche Standards bezgl. Information, Dokumentation und/oder sicherer Kommunikation (z.B. Prozessbeschreibung Datenfluss bei Überweisungen, Dokumentationsstandards)

C.2 Interne Kooperation:
Nachweis der Durchführung von fach- und/oder sektorenübergreifenden Fallkonferenzen oder fachübergreifenden Fortbildungen mit LÄK-Zertifizierung und Teilnehmern unterschiedlicher Fachbereiche

C.3 Patientenzufriedenheit:
Nachweis eines Beschwerdemanagement-Systems

D. Qualitätsarbeit im Rahmen von QuATRo

D.1 Nutzung der QuATRo-Ergebnisse im Arztnetz:
Nachweis wie die QuATRo-Berichte bzw. FEP-Berichte in Ihrem Arztnetz verteilt bzw. die Ergebnisse kommuniziert werden.

D.2 Nutzung der QuATRo-Ergebnisse in der Ärzteschaft:
Wie nutzen die einzelnen Praxen die Ergebnisse

D.3 Reflektion der Nutzbarkeit
Angabe der Arztnetze, wie die Nutzbarkeit der QuATRo-Ergebnisse verbessert werden kann. 

D.4 Einbindung der Netzhausärzte in die Qualitätsarbeit
Mindestens 50 Prozent der Netz-Hausärzt/-innen werden in die QuATRo-Qualitätsarbeit eingebunden. Nachweis der Maßnahmen-Dokumentation bzw. Best-Practice-Dokumentation zu zwei Schwerpunktthemen/Indikationsfeldern aus dem QuATRo-Berichtswesen.

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