Allgemeines
Die Teilnahme an der Auszeichnung ist freiwillig. Ein Arztnetz kann am Auszeichnungsprozess teilnehmen, wenn eine länger als ein Jahr bestehende vertragliche QuATRo-Kooperation mit der jeweiligen AOK besteht. Zudem muss das jeweilige Arztnetz gewisse strukturelle und organisatorische Rahmenvorgaben nachweisen:
A. Zusammenwirken verschiedener Fachrichtungen in der Behandlung:
A.1 Behandlungspfade:
Nachweis von netzinternen Vereinbarungen über mindestens zwei patientenorientierten, an aktuellen Leitlinien der jeweils höchsten Evidenzstufe ausgerichteten, Behandlungspfaden zu Volkskrankheiten oder Prophylaxe aus den Themenfeldern:
- Bluthochdruck
- Asthma
- Rückenschmerz
- KHK
- COPD
- Prävention
- Herzinsuffizienz
- Diabetes
- Multimorbidität
A.2 Überwindung von regionalen Strukturdefiziten
Nachweis der vertraglichen Bereitstellung von Versorgungsangeboten (Beratung, Schulung oder Ähnliches) zur Überwindung von regionalen Strukturdefiziten.
B. Qualitätsorientierung des Arztnetzes, Maßnahmen der Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements
B.1 Qualifikation:
Vorlage eines Schulungskonzepts für die teilnehmenden Ärzte sowie das Praxispersonal
B.2 Qualitätsarbeit:
Nachweis der Teilnahme von jährlich mindestens 75% der Netzärzte an mindestens einem interdisziplinären, datengestützten Qualitätszirkel oder an mindestens einer interdisziplinären medizinischen Fortbildung des Netzes, zu drängenden medizinischen Problemen in der Region
B.3 Patientensicherheit:
Nachweis eines Fehlermanagement-Systems
C. Patientenorientierung der Versorgung, Kooperation, Patientensteuerung und Patientenorientierung
C.1 Kommunikation:
Nachweis von gemeinsamen und verbindliche Standards bezgl. Information, Dokumentation und/oder sicherer Kommunikation (z.B. Prozessbeschreibung Datenfluss bei Überweisungen, Dokumentationsstandards)
C.2 Interne Kooperation:
Nachweis der Durchführung von fach- und/oder sektorenübergreifenden Fallkonferenzen oder fachübergreifenden Fortbildungen mit LÄK-Zertifizierung und Teilnehmern unterschiedlicher Fachbereiche
C.3 Patientenzufriedenheit:
Nachweis eines Beschwerdemanagement-Systems