Die AOK Baden-Württemberg hat die Absicht, einen neuen Rahmenvertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Rehabilitationshilfsmitteln zu schließen, im Supplement S zum Amtsblatt der EU über den Onlinedienst TED (Tenders Electronic Daily) bekanntgemacht .
Gegenstand des Vertrages sind die Neulieferung und Wiedereinsatz von Rehabilitationshilfsmitteln inklusive der damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie Versorgungen im Rahmen von Versorgungspauschalen mit Hilfsmitteln nachfolgender Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) nach § 139 SGB V:
- 04 Badehilfen,
- 10 Gehhilfen,
- 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus,
- 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge,
- 19 Krankenpflegeartikel,
- 20 Lagerungshilfen,
- 22 Mobilitätshilfen,
- 26 Sitzhilfen,
- 28 Stehhilfen,
- 32 Therapeutische Bewegungsgeräte,
- 33 Toilettenhilfen,
- 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege,
- 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden,
inklusive deren Zubehör/Zusätze und damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie beispielsweise Anpassung, Beratung, Einweisung, Instandhaltung und Instandsetzung. Bei wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln sind die Hilfsmittellogistik und Verwaltung nicht Gegenstand des Vertrages.
Wenn Sie Interesse an einem entsprechenden Vertragsabschluss haben, senden Sie bitte die beigefügte Interessensbekundung vollständig ausgefüllt bis zum 26. Oktober 2022 an die:
AOK Baden-Württemberg
Geschäftsbereich 3.08 Verhandlungen & Verträge - Produkte
Presselstraße 19
70191 Stuttgart