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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Der Gesetzgeber hat die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten erweitert. BEM hat das Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten möglichst zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

BEM ist Aufgabe des Arbeitgebers

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