Die vertraglichen Grundlagen für die Durchführung des Disease-Management-Programms Koronare Herzkrankheit zwischen den Krankenkassen in Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen finden Sie im DMP-Vertrag und seinen Anlagen.
Die medizinischen Grundlagen zum DMP Koronare Herzkrankheit finden Sie in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Zusammenführung der Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme nach Paragraf 137f Absatz 2 SGB V (DMP-Anforderungen-Richtlinie/DMP-A-RL).