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Regelungen für Pflegeeinrichtungen in Bayern

Die Förderprogramme sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und budgetiert. Die Landesverbände der Pflegekassen haben die Aufgaben aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz aufgeteilt.

Wie bekomme ich die Fördermittel?

Die Bearbeitung der Anträge, Erstellung der Bescheide und die Auszahlung der Fördergelder erfolgt einheitlich über eine Pflegekasse. In Bayern wurde die Verteilung nach Regierungsbezirken vereinbart.

    Ansprechpartner

    Ihre AOK Bayern ist für die Regionen Oberbayern, Mittelfranken und Schwaben zuständig.

    Ansprechpartner

    Senden Sie Ihre Antragsunterlagen bitte bevorzugt per E-Mail an:

    foerdergeldpflege@by.aok.de

    oder an die Postadresse:

    AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
    Pflegekasse bei der AOK Bayern
    Pestalozzistr. 8
    95326 Kulmbach

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

    • Daniela Görl 09221 945-221
    • Phillip Krappmann 09221 945-115

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