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Schlucktherapie

Seit 1. Januar 2021 ist die Schlucktherapie als eigenständiges Heilmittel definiert.

Zahnarzt kann Schlucktherapie verordnen

Die Schlucktherapie ist seit dem 1. Januar 2021 als eigenständiges Heilmittel definiert. Daher heißt der Heilmittelbereich künftig: Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.

Somit kann der Zahnarzt jetzt seinen Patienten die Schlucktherapie verordnen.