Zahnarzt kann Schlucktherapie verordnen
Die Schlucktherapie ist seit dem 1. Januar 2021 als eigenständiges Heilmittel definiert. Daher heißt der Heilmittelbereich künftig: Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
Somit kann der Zahnarzt jetzt seinen Patienten die Schlucktherapie verordnen.