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Heilmittel-Richtlinie Vertragsärzte

Die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in der vertragsärztlichen Versorgung regelt die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist sowohl für Vertragsärzte, Krankenkassen, Leistungserbringer als auch für Versicherte verbindlich.

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