Im Prinzip nichts anderes als ein Kostenvoranschlag (KV), wie er seit Jahrzehnten in den Gesundheitshandwerken bekannt ist. Lediglich die Art, den KV und die sich gemäß der verschiedenen Verträge ergebenden begründenden Unterlagen an die AOK Sachsen-Anhalt zu senden, ist eine andere. Der KV wird nicht mehr per Post oder per Fax verschickt, sondern elektronisch. Dies heißt allerdings nicht per E-Mail (wegen Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen).
Durch Nutzung eines zertifizierten IT-Dienstleisters.
Bei der Übermittlung können Sie als Leistungserbringer zwischen zwei Varianten wählen:
- Versand über die Web-Plattform eines zertifizierten Dienstleisters
- Nutzung der hauseigenen Branchensoftware (Voraussetzung für diese Form der Übermittlung ist die Installierung einer Schnittstelle zu der jeweiligen Web-Plattform durch Ihren Software-Betreuer) Dann kann man aus seiner Branchensoftware heraus „auf Knopfdruck“ elektronische Kostenvoranschläge verschicken.
Die Übermittlung direkt aus der eingesetzten Branchen-Software erspart die doppelte Datenerfassung und ist sicher die empfehlenswertere Variante des elektronischen Versandes.
Bei beiden Übermittlungsvarianten verbleibt das Original-Rezept übrigens bis zur Abrechnung im Betrieb.
Die Kostenübernahmeerklärungen zu elektonisch eingereichten Kostenvoranschlägen erhalten Sie grundsätzlich auf elektronischem Weg zurück.
Bei der elektronischen Antwort finden Sie das Antwortschreiben dann je nach Ihrer eigenen Arbeitsweise z. B. im Internet auf der gewählten Web-Plattform im Posteingang. Haben Sie Ihre Daten per Schnittstelle direkt aus Ihrer Branchen-Software heraus gesendet, erhalten Sie die Genehmigungen auch auf diesem Wege zurück. Wie bei einem E-Mail-Konto im Internet rufen Sie Ihre Post einfach ab und der KV wird automatisch zugeordnet - dieser Vorgang kann je nach Software unterschiedlich sein.
Im Prinzip benötigen Sie lediglich einen Internet-Zugang und einen aktuellen Internet-Browser. Detailfragen klären Sie bitte mit dem von Ihnen gewählten IT-Dienstleister.
Nein. Der zusätzliche Versand von Papierunterlagen per Post oder Fax an die AOK Sachsen-Anhalt ist nicht erforderlich. Sämtliche für die Genehmigung erforderlichen Dokumente sollen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
Bitte wenden Sie sich an den Ansprechpartner Ihres gewählten IT-Dienstleisters . Dieser ist für den technischen Support zuständig.