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Vertrag

Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen (AC/TK 15 14 327)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzartikeln der Produktgruppe 15 (AC/TK 15 14 327)
Stand :
01.12.2019
Inkrafttreten :
01.12.2019
Vertragspartner :
AOK Sachsen-Anhalt, Vertragspartner

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