Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse hat gemäß § 127 Abs. 2 SGB V einen Vertrag ab 01.06.2018 für die Versorgung der Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt
- für den ambulanten Bereich (Häuslichkeit),
- für den stationären Bereich (Alten- und Pflegeheim) und
- für die Kinderversorgung ab vollendeten 3. bis vollendeten 12. Lebensjahr
geschlossen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die aufzahlungsfreie Versorgung mit saugenden Inkontinenzvorlagen, Netzhosen für Inkontinenzvorlagen und saugenden Inkontinenzhosen.
Mit der Pauschale sind sämtliche Kosten für die individuelle Versorgung und Betreuung des Anspruchsberechtigten (telefonische und persönliche Beratung – bei Bedarf in der Häuslichkeit des Versicherten, Bereitstellung von Testprodukten, Personal-, Sach-, Fahr- und Versandkosten, Abwicklung der administrativen Tätigkeiten usw.) abgegolten.
Der Vertrag soll eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren haben.
Leistungserbringer, die diesem Vertrag beitreten wollen, senden bitte folgende Unterlagen:
- Anlage 6 - Beitrittserklärung
- Anlage 5 - Eigenerklärung
- Präqualifizierungszertifikat (in Kopie)
- Anlage 8.2 - Erklärung zur Abrechnung nach § 302 i.V.m. § 303 SGB V (wenn ein Rechenzentrum genutzt wird, ansonsten bitte einen Vermerk „Eigenabrechner“ auf die Anlage 6 schreiben).
an eine der beiden Ansprechpartnerinnen:
Frau Sandy Rodenstein
E-Mail-Kontakt
Fax: 0391 - 2878 8 47834
(für Fragen Tel. 0391 - 2878 47834)
oder
Frau Alrun Haupt
E-Mail-Kontakt
Fax: 0391 - 2878 8 47803
(für Fragen Tel. 0391 - 2878 47803).