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Vertrag

Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfen (PG15)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 15 (saugende Inkontinenzhilfen)
Stand :
10.04.2018
Inkrafttreten :
01.05.2012
Vertragspartner :
AOK Nordost, einzelne Leistungserbringer

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