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Vertrag

Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen im stationären Bereich für Einrichtungen der Behindertenhilfe - Sanitätshaus

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mitaufsaugenden Inkontinenzhilfen für den Bereich der vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe nach § 43a SGB XI
Stand :
01.07.2017
Inkrafttreten :
01.07.2017
Vertragspartner :
Sanitätshaus DESINFECTA (beispielhaft)

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