- Ambulantes Operieren
- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
- Ambulante Behandlung (Paragraf 116b - alt)
- Notfallambulanzen
- Hochschulambulanzen
- Psychiatrische und psychosomatische Institutsambulanzen
- Pädiatrische Spezialambulanzen
- Sozialpädiatrische Zentren
- Geriatrische Institutsambulanzen
- Medizinische Versorgungszentren
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Ambulante Behandlung im Krankenhaus
Seit der Einführung ambulanter Operationen im Jahr 1993 hat sich das Spektrum von der Hochschulambulanz über Ermächtigungen und eine Reihe von Spezialambulanzen bis hin zu Disease-Management-Programmen ausgeweitet. In der Praxis spielen ambulante Operationen und die ambulante Behandlung komplexer Erkrankungen die Hauptrolle. Darüber hinaus nehmen Krankenhäuser an der ambulanten Behandlung von Patienten teil, die in Disease-Management-Programme eingeschrieben sind; sie übernehmen Aufgaben der fachärztlichen Versorgung, sofern ihnen durch die Terminservicestellen Patienten vermittelt werden, und erbringen Leistungen im Rahmen der Besonderen Versorgung (früher Integrierte Versorgung).