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Ausbildungsbudget

Das Ausbildungsbudget der Kliniken enthält die Kosten für Unterricht und Ausbildung sowie die Ausbildungsvergütung. Einen Teil der Ausbildungskosten finanzieren die Bundesländer.

Vereinbarung zu Inhalten und Berechnung

Zu finanzierende Tatbestände

Die zu finanzierenden Tatbestände umfassen diejenigen Kosten, die beim Betrieb einer Ausbildungsstätte entstehen können, aber nicht müssen (Anlage 1). Um die Gliederungstiefe für alle Krankenhäuser praktikabel zu halten, wurden die einzelnen Kostenarten zu folgenden Kostenartengruppen zusammengefasst:

  • theoretischer und praktischer Unterricht
  • praktische Ausbildung
  • Sachaufwand der Ausbildungsstätte
  • Gemeinkosten

Die Kosten der Ausbildungsvergütung werden grundsätzlich für die Ausbildungsberufe Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Krankenpflegehilfe und Entbindungspflege gezahlt. Bei der Vereinbarung des Ausbildungsbudgets sind nur die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung zu berücksichtigen, unter Beachtung des jeweiligen Anrechnungsschlüssels.

Vollständige Refinanzierung und neue Ausbildungsberufe

Ermittlung des Budgets

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