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Ausbildungsfonds

Um eine Benachteiligung ausbildender Krankenhäuser im Wettbewerb mit nicht ausbildenden zu vermeiden, haben die Vertragsparteien auf Landesebene ab dem Jahr 2006 einen Ausgleichsfonds vereinbart.

Zuschlag zum Ausgleich von Nachteilen

Um eine Benachteiligung ausbildender Krankenhäuser im Wettbewerb mit nicht ausbildenden zu vermeiden, vereinbaren die Vertragsparteien auf Landesebene ab dem Jahr 2006 einen Ausgleichsfonds nach Paragraf 17a Abs. 5 bis 6 KHG. Der Ausgleichsfonds wird durch einen landesweiten Ausbildungszuschlag finanziert, der je voll- und teilstationärem Fall erhoben wird. Zur Ermittlung der Höhe des Ausgleichsfonds melden die ausbildenden Krankenhäuser die jeweils für das Vorjahr vereinbarte Höhe des Ausbildungsbudgets sowie Art und Anzahl der Ausbildungsplätze und die Höhe des zusätzlich zu finanzierenden Mehraufwands für die Ausbildungsvergütung an die Landeskrankenhausgesellschaft. Die jeweilige Landeskrankenhausgesellschaft, die den Ausbildungsfonds verwaltet, zahlt daraus den gemeldeten Finanzierungsbetrag in monatlichen Raten an das ausbildende Krankenhaus.

Reform der Pflegeberufe

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, das im Juli 2017 in Kraft trat, wird der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt und der Pflegeberuf wird an die neuen Anforderungen angepasst. Danach wird ab 2020 eine dreijährige Ausbildung in der Pflege eingeführt, die generalistisch ausgerichtet ist und zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungssettings befähigt. Die Finanzierung der Pflegeausbildung wird neu geregelt. Sie erfolgt einheitlich über Landesfonds und ermöglicht damit bundesweit eine qualitätsgesicherte und wohnortnahe Ausbildung. 

Die Finanzierung der Ausbildungsberufe für die Kranken- und Kinderkrankenpflege wird im Übergangszeitraum sukzessive aus den bisherigen Ausbildungsbudgets in den neuen Ausbildungsfonds auf Landesebene überführt. 

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