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Ausbildungsfonds

Um eine Benachteiligung ausbildender Krankenhäuser im Wettbewerb mit nicht ausbildenden zu vermeiden, haben die Vertragsparteien auf Landesebene ab dem Jahr 2006 einen Ausgleichsfonds vereinbart.

Zuschlag zum Ausgleich von Nachteilen

Um eine Benachteiligung ausbildender Krankenhäuser im Wettbewerb mit nicht ausbildenden zu vermeiden, vereinbaren die Vertragsparteien auf Landesebene ab dem Jahr 2006 einen Ausgleichsfonds nach Paragraf 17a Abs. 5 bis 6 KHG. Der Ausgleichsfonds wird durch einen landesweiten Ausbildungszuschlag finanziert, der je voll- und teilstationärem Fall erhoben wird. Zur Ermittlung der Höhe des Ausgleichsfonds melden die ausbildenden Krankenhäuser die jeweils für das Vorjahr vereinbarte Höhe des Ausbildungsbudgets sowie Art und Anzahl der Ausbildungsplätze und die Höhe des zusätzlich zu finanzierenden Mehraufwands für die Ausbildungsvergütung an die Landeskrankenhausgesellschaft. Die jeweilige Landeskrankenhausgesellschaft, die den Ausbildungsfonds verwaltet, zahlt daraus den gemeldeten Finanzierungsbetrag in monatlichen Raten an das ausbildende Krankenhaus.

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