Kodierrichtlinien für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Für eine leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser müssen vergleichbare Behandlungsfälle im Krankenhaus auf einer einheitlichen Basis kodiert werden. Insbesondere zu schwierigen Fallkonstellationen sollen die Kodierrichtlinien diesen Prozess unterstützen und für eine eindeutige Verschlüsselung sorgen.
Die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie und Psychosomatik (DKR-Psych) werden jedes Jahr zwischen den Selbstverwaltungspartnern neu vereinbart und durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht. Die regelmäßige Überarbeitung soll garantieren, dass medizinischer Fortschritt, Ergänzungen der Änderungen in den klinischen Klassifikationen beziehungsweise Änderungen im deutschen PEPP-Entgeltsystem sowie Kodiererfahrungen aus der klinischen Praxis berücksichtigt werden. In Kombination mit der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM) sowie dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) bilden die DKR-Psych die bundesweit verbindliche Grundlage der Abrechnung von Krankenhausfällen in Psychiatrie und Psychsomatik.
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Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten
Grundlage für die Entgeltsysteme im stationären und ambulanten Bereich sind die Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen ICD-10-GM und OPS. Beide werden jedes Jahr vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) – seit Mai 2020 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – aktualisiert und veröffentlicht. Diagnosen müssen im ambulanten wie im stationären Bereich nach der ICD-10-GM verschlüsselt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung der der ICD-10-GM 2024 auf seinen Internetseiten veröffentlicht.
Weitere Informationen
- BfArM ICD-10-GM Version 2025 (Online-Fassung)
- BfArM / DIMDI ICD-10-GM Version 2024 (Online-Fassung)
- BfArM / DIMDI ICD-10-GM Version 2023 (Online-Fassung)
Verschlüsselung von Operationen- und Prozeduren
Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) dient zur Verschlüsselung von Operationen und medizinischen Prozeduren in der stationären Versorgung und beim ambulanten Operieren. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) – jetzt Deutsches Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – hat den OPS 2024 veröffentlicht.