Finanzierung erfolgt individuell und leistungorientiert
Im Januar 2013 wurde auch in der Psychiatrie und Psychosomatik eine leistungsorientierte und pauschalierende Vergütung eingeführt, kurz PEPP (pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik). Basis für das neue System sind tagesbezogene Pauschalen, die die bisher abteilungsbezogenen Tagespflegesätze ablösen. Nach einer mehrfach verlängerten Phase der freiwilligen Anwendung („Optionsphase“) ist die Abrechnung auf der Basis von PEPP seit Anfang 2018 für alle Einrichtungen obligatorisch..
Die bisher im Anschluss an die budgetneutrale Phase vorgesehene Phase der Umstellung von krankenhausindividuellen Basisfallwerten auf landesweit einheitliche Entgelte wird es indes nicht geben (PsychVVG). Die Finanzierung psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken erfolgt weiterhin individuell und budgetorientiert. Der PEPP-Katalog dient dabei im Hintergrund lediglich zur Budgetfindung. Dabei können die Kliniken regionale und strukturelle Besonderheiten der Leistungserbringung in ihrem Haus geltend machen. Über einen Krankenhausvergleich sollen die Budgets mittelfristig angepasst werden. Dabei leitet sich seit dem Jahr 2020 der Personalbedarf auf der Grundlage von Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) her. Langfristig soll sich die Vergütung an Leitlinien, der Einhaltung von Personalstandards und den Qualitätsvorgaben des G-BA orientieren.
Weiterführende Informationen
- PEPP-Entgeltsystem Vergütungsreform in Psychiatrie und Psychosomatik (PsychVVG)
Abrechnungsbestimmungen 2025
Die Vertragspartner auf Bundesebene, das sind der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung, entwickeln das Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik weiter und passen es an aktuelle Rahmenbedingungen an. Die Vereinbarung über pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik (PEPPV) enthält Bestimmungen für die Abrechnung von voll- und teilstationären Leistungen. Dort sind neben allgemeinen Abrechnungsgrundsätzen, Regelungen zur Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus, zur Verlegung von Patienten, zum Jahreswechsel sowie zu den Zusatz- und sonstigen Entgelten zu finden.