Vertrag zur Versorgung der Versicherten der AOK Hessen mit Hilfsmitteln zum Glucose-Management (PG 30) - Diabetes-Vertrag -
Die AOK Hessen beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln zum Glucose-Management nach § 127 Abs. 1 SGB V. Interessierte Leistungserbringer werden gebeten, das beigefügte Angebotsblatt ausgefüllt hier einzureichen.
Auf der TED-Website wird diese Vertragsabsicht mit der Referenz ENOTICES-ECAS_n00ezsej/2024-010431 am 31/01/2024 veröffentlicht.
Dokumente der AOK Hessen
Grundlagen der Vertragsgestaltung
- Vertragsvoraussetzung Präqualifizierung
- GKV-Spitzenverband Webportal Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung
- GKV-Spitzenverband Festbeträge
- Institutionskennzeichen Beantragung eines Institutionskennzeichens