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Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI): Was Pflegeeinrichtungen wissen müssen

Alle Pflegeeinrichtungen müssen ab Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden, um die Kommunikation im Gesundheitswesen zu verbessern und zu beschleunigen. Ziel ist es, den Pflegekräften mehr Zeit für die Betreuung der Patienten zu geben.

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©iStock/South_agency

TI für Pflegeeinrichtungen ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 ist für aller Pflegeeinrichtungen der Langzeitpflege eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) vorgeschrieben. Dies soll die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen verbessern, vereinfachen, beschleunigen und sicherer gestalten. Das Hauptziel ist es, den Pflegekräften mehr Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen zu ermöglichen. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Einrichtungen dabei mit einem Leitfaden.

Vorteile der Telematikinfrastruktur (TI)

Die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Hier sind einige davon:

Wie gelingt die Einbindung an die TI?

IT-Ressourcenpool - Unterstützungsangebot zur Einbindung

Informationsblatt zur TI in der Pflege