Inkrafttreten des Vertrags mit der Landesinnung für Orthopädietechnik Sachsen-Anhalt: 01.11.2017
Inkrafttreten des Vertrags mit der Landesinnung Sachsen-Anhalt für Orthopädie-Schuhtechnik: 01.01.2018
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 01.07.2024 sind alle Leistungserbringer aufgrund der neusten Version der technischen Anlage DTA § 302 in der Lage, die Mengeneinheit „Paar“ einzureichen. (Siehe Technische Anlage 3 Version 20 vom 16.04.2024, anzuwenden ab 01.07.2024, Seite 58).
Im Einlagenvertrag (Produktgruppe 08) haben wir eine „Stück- und eine Paarvergütung“ vereinbart.
Bitte beachten Sie also, ab sofort mit der richtigen, vertraglich vereinbarten Mengeneinheit anzuliefern!
Dies gilt im Übrigen auch für andere Produktgruppen, in denen wir eine Vergütung für eine paarige Versorgung vereinbart haben.