Weitergeltungsvereinbarung: Der Vertrag über die Versorgung mit Beinprothesen wurde zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Für die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Beinprothesen wurde mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V., der EGROH Service GmbH und der rehaVital Gesundheitsservice GmbH eine 3. Weitergeltungsvereinbarung ab 1. April 2024 geschlossen. Maßgeblich ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels. Die Konditionen gelten auch für alle weiteren Verbände und Leistungserbringer, soweit sie diesem Vertrag beigetreten sind oder beitreten.