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Vertrag

Vereinbarung in der Produktgruppe 24 (Beinprothesen) der AOK NordWest

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Beinprothesen
Stand :
01.07.2020
Inkrafttreten :
01.07.2020
Vertragspartner :
AOK NordWest, Innung für Orthopädie-Technik Nord, Landesarbeitsgemeinschaft für Orthopädie-Technik Nordrhein-Westfalen