Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit der Landesinnung Sachsen-Anhalt für Orthopädie-Schuhtechnik einen Vertrag über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 24 (Beinprothesen) und 38 (Armprothesen) geschlossen.
Die Anlage „PG 38 Armprothesen“ wird zeitlich versetzt erstellt und tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 und der Produktgruppe 38 werden alle Regelungstatbestände zu Arm- und Beinprothesen aus dem Rahmenvertrag Orthopädietechnik abgelöst, ohne dass es für diesen Rahmenvertrag einer gesonderten Kündigung bedarf.