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Vertrag

Versorgung mit Augenprothesen (BVDA e.V.)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V mit dem Berufsverband Deutscher Augenprothetiker e.V. (BVDA) über die Versorgung der Versicherten mit Kunstaugen (AC/TK 19 00 036)
Stand :
01.02.2025
Inkrafttreten :
01.02.2020
Vertragspartner :
Berufsverband Deutscher Augenprothetiker e.V. (BVDA)

Vertragsdokumente

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