Übersicht über diesen Vertrag
- Titel des Vertrages (vollständig) :
- Vereinbarung über die Lieferung von Krankenfahrzeugen
- Stand :
- 01.01.2023
- Inkrafttreten :
- 01.02.2016
- Vertragspartner :
- Leistungserbringer
Gegenstand dieser Vereinbarung nach § 127 Abs. 2 SGB V ist die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der AOK Hessen mit Krankenfahrzeugen (Hilfsmittel der Produktgruppe 18 und der Hilfsmittelpositionsnummern 50.45.07.xxxx), einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen, Reparaturen, Wartungen sowie jeglichen Zubehörs.
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