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Vertrag

Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur lymphatischen Versorgung)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 gemäß § 127 Abs. 2 SGB V (Hilfsmittel zur lymphatischen Versorgung)
Stand :
01.05.2020
Inkrafttreten :
16.03.2015
Vertragspartner :
AOK Sachsen-Anhalt, Landesinnung für Orthopädietechnik Sachsen-Anhalt

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