Weitergeltungsvereinbarung: Der Vertrag über die Versorgung mit nicht-wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln wurde zum 31.12.2021 gekündigt. Für die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit nicht-wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln wurde mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. und der EGROH Service GmbH eine Weitergeltungsvereinbarung geschlossen. Die damit verbundenen Konditionen gelten ab dem 1. Oktober 2023. Maßgeblich ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels. Die Konditionen gelten auch für alle weiteren Verbände und Leistungserbringer, soweit sie diesem Vertrag beigetreten sind oder beitreten.