Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, neue Verträge gemäß § 127 Abs. 1 SGB V bzw. § 78 Abs. 1 SGB XI über den Kauf und Wiedereinsatz von Hilfsmitteln aus den Produktgruppen 19 (Krankenpflegeartikel), 50 (Pflegehilfsmittel zur Pflegerleichterung) und 51 (Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden) zu schließen.
Gegenstand dieser Verträge ist die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit den oben aufgeführten Hilfsmitteln gemäß § 33 SGB V bzw. § 40 SGB XI unter Berücksichtigung aller aktuellen Standards und rechtlichen Anforderungen.
Wenn Sie als Leistungserbringer Interesse an einem entsprechenden Vertragsabschluss haben, senden Sie bitte die beigefügte Interessensbekundung vollständig ausgefüllt bis zum 5. Oktober 2020 an die:
AOK Baden-Württemberg
Fachbereich I.2
Referat Hilfsmittel
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
per E-Mail an das Funktionspostfach: A99_VertraegeReha-undOrthopaedietechnik (FP) [BW]
Interessenten für Vertragsverhandlungen erhalten ein strukturiertes Angebotsblatt zur Abgabe ihres Angebotes.