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Vertragsabsicht

Versorgung mit Produkten der PG 32 „fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen“

Übersicht über diese Vertragsabsicht

Veröffentlichung:
27.02.2023
Angebotsfrist :
14.04.2023
Vertragsgegenstand :
Versorgung mit Produkten der PG 32 „fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen“
Auftraggeber :
AOK Sachsen-Anhalt

Vertrag gemäß § 127 Absatz 1 und 2 SGB V über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen (PG 32)

Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für die Versorgung der Versicherten für die oben genannten Versorgungsbereiche einen neuen Vertrag nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V zu verhandeln. Inhalt dieses Vertrages sollen die vertraglich beschriebenen, im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produktarten unter Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen laut Leistungsbeschreibung sein.

Verfahren

Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, senden ihr Verhandlungsinteresse mit einem Angebot unter dem Kennwort: fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen an folgende E-Mail-Adresse: Brigitte.Karbe@san.aok.de

 

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