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Vertrag

Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (Schuhe)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 - Schuhe
Stand :
01.07.2023
Inkrafttreten :
01.07.2023
Vertragspartner :
Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik Baden-Württemberg und Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V.

Hinweise zum Vertrag

Die AOK Baden-Württemberg hat mit Wirkung zum 1. Juli 2023 mit der Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik Baden-Württemberg sowie mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V. neue inhaltsgleiche Verträge über die über die qualitativ hochwertige, aufzahlungsfreie Versorgung ihrer Versicherten mit der Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (Schuhe) geschlossen. Die neuen Verträge lösen alle bisherigen Regelungen für diesen Versorgungsbereich ab dem 1. Juli 2023 ab. Maßgeblich für die Verträge ist das Verordnungsdatum.

Interessierte Leistungserbringer können den Verträgen ab sofort beitreten. Bei Fragen zu den Verträgen wenden Sie sich bitte an das zustände Experten-Center Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg.

Vertrag mit der EGROH Service GmbH

Dokumente der AOK Baden-Württemberg

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen